OLG Köln - Urteil vom 26.09.2002
14 UF 133/01
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 601
NJW 2003, 438
OLGReport-Köln 2003, 29
Vorinstanzen:
AG Waldbröl, vom 26.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 332/00

Berücksichtigung von Einkommensrückgängen bei der Leistungsfähigkeit

OLG Köln, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 14 UF 133/01

DRsp Nr. 2003/3866

Berücksichtigung von Einkommensrückgängen bei der Leistungsfähigkeit

1. Nicht nur vorübergehende Kurzarbeit ist mit den damit verbundenen Einkommensrückgängen bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Erst nach ca. 1 Jahr ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, nach einem anderen Arbeitsplatz zu suchen. 2. Nicht zweckbestimmte oder mit einem Rückforderungsvorbehalt versehene Schenkungen der Eltern an ihr Kind sind hinsichtlich des Ertrages aus der geschenkten Substanz bei der Bedürftigkeit des Kindes zu berücksichtigen. Das hat fiktiv zu geschehen, wenn der Gegenstand an die Eltern zurückübertragen worden ist, ohne dass für die Rückübertragung ein Grund im Rechtssinne bestand.

Normenkette:

BGB § 1361 ;

Tatbestand: