Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Dem Antragsgegner ist für das vorliegende Verfahren vom Amtsgericht mit Beschluß vom 4. November 2010 die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. zugleich ist ihm ab Januar 2011 die Zahlung monatlicher Raten auf die Verfahrenskosten in Höhe von 115 € aufgegeben worden.
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