Die Berufung des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 27. März 2008 wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 27. März 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Ehegattenunterhalt von 1.114 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|