Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kindesvater und Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells.
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