Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 23. November 2020 wird der am 12. November 2020 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth,
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
I.
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