Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 18.08.2021 -
Der vierte Absatz von Ziffer 2 der Entscheidungsformel wird wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers.-Nr. (X1)) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,3362 Entgeltpunkten (Ost) auf das vorhandene Konto (X2) bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bezogen auf den 31.01.2020, übertragen.
Ziffer 2 der Entscheidungsformel wird um folgende Anordnung ergänzt:
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