Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 6) wird der Beschluss des Amtsgerichts Lübben (Spreewald) vom 28.05.2021 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2.) teilweise abgeändert:
Die Entscheidungsformel erhält unter 2. im ersten Absatz folgende Fassung:
Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei dem Kommunalen Versorgungsverband ..., Zusatzversorgungskasse (Vers. Nr. ...) findet nicht statt.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Im übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 1.020 €.
I.
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