Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen wird.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Betroffene ist die Mutter der Beteiligten zu 4) und 5).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 8.10.2007 ist für die Betroffene eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen Personensorge einschließlich Aufenthaltsbestimmung, Behörden- und Gerichtsangelegenheiten, Entgegennahme und Öffnen der Post, Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten eingerichtet und der Beteiligte zu 2) zum Berufsbetreuer bestellt worden.
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