LG Lübeck, vom 20.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 296/047 T 299/04
AG Ahrensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 80 XVII 3276
Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des Betreuten
SchlHOLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 2 W 250/04
DRsp Nr. 2005/20536
Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des Betreuten
1. Der Betreuer ist in Angelegenheiten, die seinen Aufgabenkreis unmittelbar betreffen, gem. § 69g Abs. 2FGG beschwerdebefugt.2. Unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betreuten ist sein Wunsch auf Bestellung eines neuen Betreuers zu berücksichtigen.3. Von einem solchen Wunsch ist auszugehen, wenn der Betreute sich an seinen Verfahrensbevollmächtigten wendet und ihn bittet, ihn im Entlassungsverfahren zu vertreten.