I.
Mit Beschluss vom 18.2.1997 bestellte das Amtsgericht für den Betroffenen den Mitarbeiter eines Vereins zum Betreuer für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge sowie Vertretung in Behördenangelegenheiten und eine weitere Mitarbeiterin dieses Vereins zur Ersatzbetreuerin. Für die Aufgabenkreise Vermögensverwaltung und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Die Betreuung wurde durch das Amtsgericht am 9.2.1999 verlängert.
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