Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - Wittenberg vom 29. August 2011, erlassen am 30. August 2012, abgeändert:
Der Antrag des Antragstellers, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt der Antragsteller.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 EUR festgesetzt.
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