Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. September 2016 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
I.
Der im Oktober 2000 geborene Betroffene hat die albanische Staatsangehörigkeit. Er lebte schon früher mit seinen Eltern in Deutschland, wurde aber mit diesen 2004 nach Albanien abgeschoben. Von dort kehrte er 2015 nach Deutschland zurück.
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