I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus der Ehe stammen zwei gemeinschaftliche Kinder, L. D. (geb. am 30. September 1980) und D. (geb. am 19. Mai 1983), die beide im Haushalt der Mutter in Israel leben. Die Parteien schlossen am 29. Juni 1988 in TelAviv einen Scheidungsvertrag, in es dem unter anderem heißt:
...
3. a. Bis zu ihrer Volljährigkeit werden die Kinder in der Obhut und Fürsorge der Ehefrau bleiben.
4. a. Für die Zeit, in der sich die Kinder in ihrer Obhut befinden, verpflichtet sich der Ehemann, für den Unterhalt der Kinder zu sorgen und der Ehefrau den Betrag von DM 1.250,00 ... für jedes Kind (insgesamt DM 2.500,00) zu geben (nachfolgend "der Unterhalt").
b. Der Unterhalt wird monatlich jeweils am 1. des Monats gezahlt, beginnend mit der Vollendung der Scheidung und bis zum Alter von 18 Jahren des jeweiligen Kindes.
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