AG Halle-Saalkreis - Beschluss vom 02.11.1999 - 23/22 F 154/92 -,
Bestimmung des Endes der Ehezeit - Zustellung des Scheidungsantrags an Partei statt an Prozessbevollmächtigten
OLG Naumburg, Beschluss vom 08.12.1999 - Aktenzeichen 8 UF 301/99
DRsp Nr. 2001/3481
Bestimmung des Endes der Ehezeit - Zustellung des Scheidungsantrags an Partei statt an Prozessbevollmächtigten
Die Zustellung des Scheidungsantrags an die Partei statt an den Prozessbevollmächtigten kann das Ende der Ehezeit nach § 1587 Abs. 2BGB nicht wirksam bestimmen.