Bestimmung des Endes der Ehezeit durch Zustellung des Scheidungsantrags
OLG Naumburg, Beschluß vom 08.12.1999 - Aktenzeichen 8 UF 1/99
DRsp Nr. 2000/3796
Bestimmung des Endes der Ehezeit durch Zustellung des Scheidungsantrags
»Die Zustellung des Scheidungsantrags unmittelbar an die Partei statt an den Prozessbevollmächtigten kann grundsätzlich nicht das Ende der Ehezeit wirksam bestimmen.«