Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Januar 2018 wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen.
Wert: 600 €
I.
Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner, ihrem geschiedenen Ehemann, weitere Auskünfte im Rahmen eines im Wege des Stufenantrags geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruchs.
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