BGH - Beschluß vom 09.02.1994
XII ARZ 4/94
Normen:
BGB § 1671 Abs. 5, § 1696 Abs. 3,; FGG § 43 Abs. 1 ; ZPO § 36 Nr. 6, § 621 Abs. 1, § 621a Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
EzFamR BGB § 11 Nr. 8
EzFamR aktuell 1994, 164

Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die Zuständigkeit leugnender Entscheidungen; Gerichtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB

BGH, Beschluß vom 09.02.1994 - Aktenzeichen XII ARZ 4/94

DRsp Nr. 1995/6908

Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die Zuständigkeit leugnender Entscheidungen; Gerichtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB

Sind sämtliche die eigene Zuständigkeit leugnenden Entscheidungen der Gerichte den Beteiligten nicht bekanntgemacht worden sind, ist es insoweit bei rein gerichtsinternen Vorgängen verblieben, so daß die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO nicht vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 5, § 1696 Abs. 3,; FGG § 43 Abs. 1 ; ZPO § 36 Nr. 6, § 621 Abs. 1, § 621a Abs. 1 S. 2;

Gründe: