OLG Köln - Beschluss vom 25.01.2006
16 Wx 5/06
Normen:
BGB § 1896 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 117
FamRZ 2006, 889
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 25.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 250/04
AG Königswinter, - Vorinstanzaktenzeichen 11 XVII P 77

Betreuerbestellung gegen den Widerstand des Betreuten nur aufgrund sachverständiger Äußerung zur freien Willensbestimmung

OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 5/06

DRsp Nr. 2006/6239

Betreuerbestellung gegen den Widerstand des Betreuten nur aufgrund sachverständiger Äußerung zur freien Willensbestimmung

»Die tatrichterliche Feststellung, dass der Widerstand des Betroffenen gegen eine Betreuerbestellung nicht auf einem freien Willen i. S. d. § 1896 Abs. 2 BGB (in der ab dem 01.07.2005 geltenden Fassung) beruht, setzt grundsätzlich voraus, dass der Tatrichter zuvor zu dieser Frage eine sachverständige Äußerung eingeholt hat.«

Normenkette:

BGB § 1896 ;

Gründe:

Die weitere Beschwerde ist zulässig. In der Sache führt sie erneut zur Aufhebung der Beschwerdeentscheidung und zur Zurückverweisung an das Landgericht, dessen Entscheidung aus Rechtsgründen (§§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO) nicht bestehen bleiben kann.

Die vom Landgericht bisher getroffenen Feststellungen vermögen die Bestellung eines Betreuers für den Betroffenen immer noch nicht zu rechtfertigen. Es bedarf weiterer gerichtlicher Ermittlungen nach § 12 FGG.