I.
Mit Beschluss vom 11.1.2000 bestellte das Amtsgericht Nordhausen die Beteiligte zu 1) zur Betreuerin der Betroffenen. Ihr wurden die Aufgabenkreise Sorge für die Gesundheit, für die Vertretung vor Behörden und in rechtlichen Angelegenheiten sowie die Vermögenssorge übertragen. Hierbei wurde festgelegt, dass die Betreuerin ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Berufsausübung wahrnimmt.
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