Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung
OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2001 - Aktenzeichen 15 W 210/01
DRsp Nr. 2001/16464
Betreuervergütung für eine Berufsbetreuerin mit abgeschlossener Lehramtsausbildung
»Eine abgeschlossene Lehramtsausbildung vermittelt einer Berufsbetreuerin nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2BVormVG, wenn sie mit dem Aufgabenkreis Behörden- und Pflegeversicherungsangelegenheiten sowie Organisation ambulanter Hilfen bestellt ist.«
Normenkette:
BvormVG § 1 Abs. 1 S. 2. Nr. 2 ;
Gründe:
I.
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