LG Arnsberg, vom 19.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 320/03
AG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 23 III A67/03
Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern ausländischer Staatsangehörigkeit
OLG Hamm, Beschluss vom 15.04.2004 - Aktenzeichen 15 W 480/03
DRsp Nr. 2004/10235
Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern ausländischer Staatsangehörigkeit
»Kann der Standesbeamte die Identität der ausländischen Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes nicht feststellen, so können in Anwendung des Annäherungsgrundsatzes in den Geburtseintrag die Namen der Mutter und des Kindes aus der Geburtsanzeige mit einem klarstellenden Zusatz des Inhalts übernommen werden, daß die Vor- und Familiennamen der Mutter und des Kindes nicht festgestellt werden konnten.«
Normenkette:
PStG § 20 ; PStG § 21 Abs. 1 ; PStG § 26 ;
Entscheidungsgründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.