I.
Der Erblasser ist unverheiratet und kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist seine Mutter; der Vater des Erblassers ist vorverstorben.
Der Erblasser errichtete zu notarieller Urkunde vom 24.11.1997 (UR-Nr. 287/1997 Notar in Fröndenberg) ein Testament, dessen Eingang lautet:
" Der Erschienene vermochte nach seinen Angaben und nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu sprechen.
Der Erschienene wurde darauf hingewiesen, daß zu der Beurkundung ein zweiter Notar oder ein Zeuge hinzugezogen werden soll, es sei denn, daß der Erschienene darauf verzichtete.
Der Erschienene verzichtete auf die Hinzuziehung eines zweiten Notars oder eines Zeugen.
Der Erschienene war ausweislich seines persönlichen Eindrucks und der mit ihm geführten Unterhaltung nach meiner Überzeugung zweifelsfrei unbedenklich testierfähig.
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