OLG Köln - Beschluss vom 03.12.2004
16 Wx 175/04
Normen:
PStG § 60 § 66 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1673
OLGReport-Köln 2005, 199
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 19.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 134/04
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 73 III 170/99

Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden und deren Widerlegung

OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2004 - Aktenzeichen 16 Wx 175/04

DRsp Nr. 2005/5545

Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden und deren Widerlegung

Hinsichtlich der Beweiskraft von Personenstandsurkunden aus anderen EU- Mitgliedsstaaten gelten die §§ 60, 66 PStG zwar nicht unmittelbar; diese Urkunden müssen aber im Inland wie inländische Urkunden beachtet werden, sofern ihre Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt wird.

Normenkette:

PStG § 60 § 66 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten zu 1. und 2. waren griechische Staatsangehörige türkischer Volkszugehörigkeit. Sie sind seit dem 01.03.1959 miteinander verheiratet und waren 1975 in die Türkei geflüchtet. Seit 1980 leben sie in Deutschland und sind inzwischen deutsche Staatsangehörige.