Bewertung von Anwartschaften bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 9 UF 3565/03
DRsp Nr. 2004/19855
Bewertung von Anwartschaften bei der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden
Anwartschaften aus der Zusatzversorgung der Bayerischen Gemeinden sind weder im Anwartschafts-, noch im Leistungsstadium voll dynamisch. Sie sind daher aufgrund der BarwertVO in den Wert eines volldynamischen Anrechts umzurechnen.