AG Darmstadt, vom 22.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 57 F 545/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.02.2004 - Aktenzeichen 6 UF 256/03
DRsp Nr. 2005/3866
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Anwartschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsstadium als statisch zu bewerten.