OLG Hamm vom 21.05.2004
7 WF 67/04
Normen:
ZPO § 114 § 118 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 528

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen im Bewilligungsverfahren zu schließenden Vergleich

OLG Hamm, vom 21.05.2004 - Aktenzeichen 7 WF 67/04

DRsp Nr. 2005/13879

Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen im Bewilligungsverfahren zu schließenden Vergleich

»Der bedürftigen Partei ist für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren, wenn es bereits dort zu einem Vergleichsschluss kommt.«

Normenkette:

ZPO § 114 § 118 Abs. 1 S. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 528