Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen ein Rechtsmittel des Gegners
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen ein Rechtsmittel des Gegners kommt erst dann in Betracht, wenn dieser es begründet hat und auch die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind.