I. Die Klägerin begehrt eine höhere Erwerbsunfähigkeitsrente unter Anrechnung von durch Beitragsentrichtung ihres geschiedenen Ehemannes begründeten Rentenanwartschaften.
Die Ehe der Klägerin wurde durch Urteil des Amtsgerichts (AG) Mannheim - Familiengericht - vom 28. Oktober 1982 rechtskräftig geschieden (3 F 24/82). In dem Urteil wurden der Klägerin zur Regelung des Versorgungsausgleichs vom Versicherungskonto ihres Ehemannes Rentenanwartschaften übertragen. Vor Verkündung der Entscheidung hatte der Ehemann der Klägerin eine Bereiterklärung nach "§
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