Die Beschwerde des Mündels vom 23.11.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum vom 31.10.2016 (
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Antrag des Mündels auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000.- Euro festgesetzt.
I.
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