Streitig ist die Rückforderung von Kindergeld für D.
Die Klägerin hat den Sohn D, geb. am 17. Dezember 1997 und die Tochter C, geb. am 11. Januar 2000. Sie ist seit 1996 mit einem in Deutschland stationierten Angehörigen der US-Armee verheiratet und hat Kindergeld für D seit dessen Geburt bezogen. Im Jahre 1998 ist der Ehemann in die USA zurückkommandiert worden, er hat im April 1998 seinen Dienst in den USA angetreten. Zu diesem Zeitpunkt haben die Klägerin und ihre Familie ihre Wohnung in Iphofen aufgelöst. Die Klägerin hat sich in M mit Wohnsitz angemeldet.
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