OLG Naumburg - Beschluss vom 24.03.2001
14 WF 62/00
Normen:
BGB § 242 ; BRAGO § 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 114

Die Einrede der Verjährung im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.03.2001 - Aktenzeichen 14 WF 62/00

DRsp Nr. 2002/6266

Die Einrede der Verjährung im Kostenfestsetzungsverfahren

Auch wenn es sich bei der Einrede der Verjährung um eine Einrede handelt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund hat, ist der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts dann nicht abzulehnen, wenn die nicht gebührenrechtliche Einwendung offenkundig nicht begründet ist und sich die Erhebung des Einwands deshalb nach Treu und Glauben als rechtsmissbräuchlich erweist.

Normenkette:

BGB § 242 ; BRAGO § 19 Abs. 4 ;
Fundstellen
MDR 2001, 114