I.
Die Ehe der Parteien wurde durch Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwandorf vom 27.11.2001 im Verfahren 2 F 690/01 geschieden. In diesem Verfahren haben die Parteien durch Vergleich vom 27.11.2001 einen nachehelichen Ehegattenunterhalt von monatlich 1.800,00 DM vereinbart.
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