Auf die Beschwerden des Antragsstellers und der weiteren Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 19. November 2013 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung ... (Versicherungsnummer 65 ...) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 9,1927 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. 65 0... bei der Deutschen Rentenversicherung ..., bezogen auf den 30. Juni 2012, übertragen.
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