Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2. gegen Ziffer 3 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 18.07.2016 wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 1.000 Euro.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet.
Ihre Ehe wurde durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 18.07.2016 unter gleichzeitiger Durchführung des Versorgungsausgleichs geschieden.
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