Der Beschluss wird in seinem Tenor zu 3.) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der A Lebensversicherung AG zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 9.389,84 EUR (Kapitalwert) nach Maßgabe der Ordnung für die interne Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Teilungsordnung) bei der A Lebensversicherung AG mit Stand 01.03.2014, bezogen auf den 30.09.2014 übertragen.
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