Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde vom 16. Mai 2013 in seinem Ausspruch über den Versorgungsausgleich (Ziffer II. des Tenors) teilweise abgeändert.
Hinsichtlich der vorgenommenen externen Teilung des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Zentralen Bezügestelle ... zur Versicherungsnummer 1237... wird angeordnet, dass der Ausgleichswert in Entgeltpunkte umzurechnen ist.
Im Übrigen bleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts zum Versorgungsausgleich.
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