Auf die Beschwerde der C Pensionsfonds AG vom 11. April 2017 wird der Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Recklinghausen vom 16. März 2017 in seinem Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert, soweit dort Anrechte des Antragstellers bei der Beschwerdeführerin betroffen sind, und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts WTWPF Firmenbeiträge - VV-Nr. 1 (#########) des Antragstellers bei der X Pensionsfonds AG in Höhe von 231,2782 Anteilen für die Antragstellerin ein Anrecht bei der Versorgungsausgleichskasse mit dem Wert der vorgenannten Anteile im Zeitpunkt der Rechtskraft dieser Entscheidung, mindestens jedoch in Höhe eines Kapitalbetrags von 4.842,76 € begründet. X Pensionsfonds AG wird verpflichtet, diesen Ausgleichswert als Kapitalbetrag an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
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