LG Aachen, vom 23.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 232/03
Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes gemeinsamer Lebensführung
OLG Köln, Urteil vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 13 U 8/04
DRsp Nr. 2004/14083
Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes gemeinsamer Lebensführung
Dass mit einem bankinternen Umschuldungskredit überwiegend ein nur von dem einen Ehepartner aufgenommener Kredit abgelöst wird, begründet keine Sittenwidrigkeit der Einbeziehung des anderen Ehegatten als Mitdarlehensnehmer, wenn nach den für die Bank erkennbaren Verhältnissen der Eheleute bereits der Altkredit für gemeinsame Zwecke (wie Gründung des ehelichen Hausstandes, Anschaffung eines Familienfahrzeugs oder sonstigen Aufwand gemeinsamer Lebensführung) verwendet wurde.