I.
Die 1963 geborene Beteiligte zu 1 wurde am 1.7.2001 in das Bezirkskrankenhaus wegen Verdachts auf Selbstgefährdung eingeliefert. Am 10.7.2001 wurde für sie ein Betreuer bestellt mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Hilfe bei beruflicher Eingliederung. Am 31.8.2001 wurde sie aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen und in einem Heilpädagogischen Zentrum aufgenommen. Seitdem lebt sie dort in einem eigenen Zimmer in einer Wohngruppe und verrichtet Montagearbeiten in einer Werkstatt für Behinderte.
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