BayObLG - Beschluss vom 14.11.2002
1Z BR 118/02
Normen:
BGB § 104 Nr. 2 § 1304 ; PStG § 5 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 32
FamRZ 2003, 373
Vorinstanzen:
LG Weiden, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 77/02
AG Weiden i. d. OPf. 1 UR III 5/02,

Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

BayObLG, Beschluss vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 1Z BR 118/02

DRsp Nr. 2003/2708

Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

»Zur Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit eines Betreuten und zur Erforderlichkeit seiner Anhörung im gerichtlichen Verfahren.«

Normenkette:

BGB § 104 Nr. 2 § 1304 ; PStG § 5 Abs. 2 Satz 1 ;

Gründe:

I.

Die 1963 geborene Beteiligte zu 1 wurde am 1.7.2001 in das Bezirkskrankenhaus wegen Verdachts auf Selbstgefährdung eingeliefert. Am 10.7.2001 wurde für sie ein Betreuer bestellt mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Vermögensfürsorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Hilfe bei beruflicher Eingliederung. Am 31.8.2001 wurde sie aus dem Bezirkskrankenhaus entlassen und in einem Heilpädagogischen Zentrum aufgenommen. Seitdem lebt sie dort in einem eigenen Zimmer in einer Wohngruppe und verrichtet Montagearbeiten in einer Werkstatt für Behinderte.