OLG Zweibrücken - Urteil vom 16.11.2001
2 UF 80/00
Normen:
GG Art. 3 Abs. 2 ; EGBGB Art. 17 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 ;
Fundstellen:
JuS 2002, 1025
JuS 2002, 1025
NJW-RR 2002, 581
OLGReport-Zweibrücken 2002, 196
Vorinstanzen:
AG Ludwigshafen a. Rhein, - Vorinstanzaktenzeichen F 290/99

Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens - ersatzweise Anwendung deutschen Rechts - ordre public

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2001 - Aktenzeichen 2 UF 80/00

DRsp Nr. 2001/16605

Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens - ersatzweise Anwendung deutschen Rechts - ordre public

»Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens in ersatzweiser Anwendung deutschen Rechts aufgrund ordre public.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 2 ; EGBGB Art. 17 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind libanesische Staatsangehörige; sie gehören der muslimischen Glaubensgemeinschaft der Schiiten an. Sie haben am 13. September 1982 im Libanon die Ehe geschlossen und leben beide seit über 10 Jahren in Deutschland. Die Anträge beider Parteien auf Anerkennung als Asylberechtigte wurden mit Entscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 20. September 1989 abgelehnt; der Aufenthalt der Antragstellerin, die die vier gemeinsamen minderjährigen Kinder betreut, beruht auf einer derzeit bis zum 17. März 2002 gültigen Aufenthaltsbefugnis. Der Antragsgegner befindet sich seit 17. Dezember 1996 in Strafhaft.