SchlHOLG - Urteil vom 06.02.2004
10 UF 91/02
Normen:
BGB § 1579 Nr. 6 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 799
OLGReport-Schleswig 2004, 257
Vorinstanzen:
AG Bad Schwartau - 5 (7) F 123/97 - 17.04.2002,

Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund

SchlHOLG, Urteil vom 06.02.2004 - Aktenzeichen 10 UF 91/02

DRsp Nr. 2004/5783

Eigenmächtige Hausratsteilung als Verwirkungsgrund

»Fährt ein Ehepartner trotz Trennungsabsicht dem anderen Ehepartner in einen gemeinsamen Urlaub und organisiert die Auflösung des gemeinsamen Hausrats in Abwesenheit während dieser Zeit, so dass der andere keinerlei Eingriffsmöglichkeiten hat, kann dies einen eklatanten Vertrauensmißbrauch darstellen und zur teilweisen Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.

Die Parteien haben am 26.12.1967 geheiratet. Ihre Ehe ist durch seit dem 22.04.1997 rechtskräftiges Scheidungsurteil des Familiengerichtes Bad Schwartau vom 05.03.1997 geschieden. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen, der am 31.01.1969 geborene Andreas und die am 18.04.1972 geborene Christiane. Die Trennung der Parteien erfolgte im Juli 1994 nach einem gemeinsamen Urlaub. Christiane lebte zunächst bis zum Abschluss ihres Studiums im Haushalt der Klägerin und der Sohn im Haushalt des Beklagten.