I.
Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.
Die Parteien haben am 26.12.1967 geheiratet. Ihre Ehe ist durch seit dem 22.04.1997 rechtskräftiges Scheidungsurteil des Familiengerichtes Bad Schwartau vom 05.03.1997 geschieden. Aus der Ehe sind 2 Kinder hervorgegangen, der am 31.01.1969 geborene Andreas und die am 18.04.1972 geborene Christiane. Die Trennung der Parteien erfolgte im Juli 1994 nach einem gemeinsamen Urlaub. Christiane lebte zunächst bis zum Abschluss ihres Studiums im Haushalt der Klägerin und der Sohn im Haushalt des Beklagten.
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