Einbeziehung der Einkünfte aus einer nach Trennung aufgenommenen Ganztagstätigkeit
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2001 - Aktenzeichen 4 WF 84/01
DRsp Nr. 2004/15027
Einbeziehung der Einkünfte aus einer nach Trennung aufgenommenen Ganztagstätigkeit
War die Ehefrau während des Zusammenlebens halbtags tätig, und weitet sie diese Tätigkeit nach der Ehetrennung zu einer Ganztagstätigkeit aus, so ist das daraus erzielte Einkommen als Surrogat für die bisherige Familienarbeit in die Unterhaltsbedarfsberechnung miteinzubeziehen.