OLG Düsseldorf - Beschluss vom 19.06.2001
4 WF 84/01
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1628

Einbeziehung der Einkünfte aus einer nach Trennung aufgenommenen Ganztagstätigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2001 - Aktenzeichen 4 WF 84/01

DRsp Nr. 2004/15027

Einbeziehung der Einkünfte aus einer nach Trennung aufgenommenen Ganztagstätigkeit

War die Ehefrau während des Zusammenlebens halbtags tätig, und weitet sie diese Tätigkeit nach der Ehetrennung zu einer Ganztagstätigkeit aus, so ist das daraus erzielte Einkommen als Surrogat für die bisherige Familienarbeit in die Unterhaltsbedarfsberechnung miteinzubeziehen.

Normenkette:

BGB § 1361 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1628