Einsatzzeitpunkt beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts bei Berechnung von Aufstockungsunterhalt
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 5 WF 30/02
DRsp Nr. 2002/7008
"Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts bei Berechnung von Aufstockungsunterhalt
»1. Zum Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bedürftigkeit und Scheidung bzw. Wegfall eines anderen Unterhaltstatbestandes beim Aufstockungsunterhalt.2. Bei der Berechnung von Aufstockungsunterhalt in einer Doppelverdienerehe ist auch dann das Einkommen des Ehegattenunterhaltsberechtigten um geleisteten Kindesbarunterhalt zu bereinigen, wenn dieser Vorwegabzug des Kindesunterhalts den Ehegattenunterhaltsanspruch erst auslöst.«