OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.04.2002
5 WF 30/02
Normen:
BGB § 1573 Abs. 2 § 1578 § 1606 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1565
OLGReport-Zweibrücken 2002, 387
Vorinstanzen:
AG Speyer, - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 467/01

Einsatzzeitpunkt beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts bei Berechnung von Aufstockungsunterhalt

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.04.2002 - Aktenzeichen 5 WF 30/02

DRsp Nr. 2002/7008

"Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des Kindesbarunterhalts bei Berechnung von Aufstockungsunterhalt

»1. Zum Erfordernis eines zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bedürftigkeit und Scheidung bzw. Wegfall eines anderen Unterhaltstatbestandes beim Aufstockungsunterhalt. 2. Bei der Berechnung von Aufstockungsunterhalt in einer Doppelverdienerehe ist auch dann das Einkommen des Ehegattenunterhaltsberechtigten um geleisteten Kindesbarunterhalt zu bereinigen, wenn dieser Vorwegabzug des Kindesunterhalts den Ehegattenunterhaltsanspruch erst auslöst.«

Normenkette:

BGB § 1573 Abs. 2 § 1578 § 1606 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe: