I.
Die Beteiligten sind miteinander verheiratet.
Der Beteiligte zu 2 ist Deutscher; die Beteiligte zu 1 ist niederländische Staatsangehörige.
Der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten beurkundete am 10. Februar 1998 zu seiner Urk.-R.-Nr. ... einen die Beteiligten als Käufer ausweisenden Grundstückskaufvertrag.
In § 1 findet sich die Bestimmung:
"Die Käufer erwerben in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht".
§ 8 beinhaltet die Auflassung und den Antrag der Beteiligten auf Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch.
Der beurkundende Notar hat unter dem 16. November 1998 die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt.
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