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Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
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2001
Sonstige
OLG
SchlHOLG
SchlHOLG - Beschluss vom 04.10.2001
2 W 163/01
Normen:
PStG
§
21
;
Fundstellen:
MDR 2002, 522
Vorinstanzen:
LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
3 T 270/01
AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
28 III 31/01
Eintragung einer um Mitternacht erfolgten Geburt in das Geburtenbuch des Standesamtes
SchlHOLG,
Beschluss
vom 04.10.2001
- Aktenzeichen 2 W 163/01
DRsp Nr. 2002/5922
Eintragung einer um Mitternacht erfolgten Geburt in das Geburtenbuch des Standesamtes
Wird ein Mensch um 24.00 Uhr oder 00.00 Uhr geboren, ist die Geburt dem neuen Tag zuzurechnen.
Normenkette:
PStG
§
21
;
Vorinstanz: LG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
3 T 270/01
Vorinstanz: AG Kiel, - Vorinstanzaktenzeichen
28 III 31/01
Fundstellen
MDR 2002, 522
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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