I.
Die Beteiligten und haben am 24.06.1992 geheiratet. Aus der Ehe ist das am 30.06.1992 geborene Kind hervorgegangen.
Die Familie lebte zunächst in Anfang 1997 erfolgte der Umzug in das Anwesen in, das von den Eheleuten zu Miteigentum erworben wurde. Im Sommer 1997 verließ die Beteiligte das Anwesen. In der Folgezeit lebte teilweise beim Vater, teilweise bei der Mutter.
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