Der Beklagte ist der Neffe der Frau J., deren Ehemann am 14. Januar 1986 in ein Altenheim aufgenommen worden war, wo er am 29. Juni 1987 verstorben ist.
Mit notariellem Übergabevertrag vom 22. März 1985 hatte Frau J. dem Beklagten das von ihr und damals noch von ihrem Ehemann bewohnte Einfamilienhaus einschließlich Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslänglichen unentgeltlichen Nießbrauchs übertragen. Mit Bescheid vom 17. März 1986 übernahm der Kläger als Träger der Sozialhilfe die Heimkosten und leitete den Anspruch "der Eheleute J. auf Rückforderung der Schenkung (§§ 528, 529, 1360 BGB) " gegenüber dem Beklagten auf sich über. Widerspruch und Klage des Beklagten gegen den Bescheid blieben erfolglos.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|