OLG Brandenburg - Urteil vom 05.11.2001
9 UF 68/01
Normen:
BGB § 1587 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1122

Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig aufklärbaren Versicherungsverläufen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 9 UF 68/01

DRsp Nr. 2005/13386

Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig aufklärbaren Versicherungsverläufen

»1. Zum Umfang der Amtsermittlungspflichten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs. 2. Bleiben auch nach ordnungsgemäßer Ermittlung die Versicherungsverläufe eines oder beider Beteiligten lückenhaft, so kann das Verfahren dadurch abgeschlossen werden, daß "eine Entscheidung zur Zeit nicht stattfindet".«

Normenkette:

BGB § 1587 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1122