Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig aufklärbaren Versicherungsverläufen
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 9 UF 68/01
DRsp Nr. 2005/13386
Entscheidung des Gerichts über den Versorgungsausgleich bei nicht vollständig aufklärbaren Versicherungsverläufen
»1. Zum Umfang der Amtsermittlungspflichten bei Durchführung des Versorgungsausgleichs.2. Bleiben auch nach ordnungsgemäßer Ermittlung die Versicherungsverläufe eines oder beider Beteiligten lückenhaft, so kann das Verfahren dadurch abgeschlossen werden, daß "eine Entscheidung zur Zeit nicht stattfindet".«