Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend der Entscheidung hinsichtlich der Prozesskostenbewilligung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.01.2002 - Aktenzeichen 10 WF 149/01
DRsp Nr. 2002/5485
Entscheidung über die Anwaltsbeiordnung bei Antragsrücknahme erfolgt entsprechend der Entscheidung hinsichtlich der Prozesskostenbewilligung
Wenn hinsichtlich der Prozesskostenbewilligung auf den Erkenntnisstand des Gerichts vor Antragsrücknahme abzustellen ist, muss gleiches auch für die Anwaltsbeiordnungsentscheidung gelten.
Die gemäß §§ 1 Abs. 1RPflG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Der Antragsteller in ist für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt Rechtsanwältin H beizuordnen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.