OLG Brandenburg - Beschluss vom 02.01.2002
9 WF 174/01
Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1199

Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Tod der antragstellenden Partei

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2002 - Aktenzeichen 9 WF 174/01

DRsp Nr. 2005/13382

Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Tod der antragstellenden Partei

»Durch den Tod der Partei wird ihre Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss gegenstandslos.«

Normenkette:

ZPO § 127 Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2002, 1199